JÖRIS & PARTNER mbB Steuerberatungsgesellschaft

Jahresabschluss und Steuererklärungen

Ihr Jahresabschluss - Ihre Visitenkarte

Buchführungspflichtige Unternehmen
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss ihres kaufmännischen Geschäftsjahres und stellt damit die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens fest.
Damit ist er die Visitenkarte Ihres Unternehmens: Für Inhaber, Anteilseigner und Banken.

In enger Abstimmung mit Ihnen nutzen wir im Rahmen der Jahresabschlusserstellung alle möglichen Bilanzierungs- und Bewertungsspielräume aus. Wir erläutern Ihnen umfassend deren Vor- und Nachteile zur Optimierung Ihrer Bilanz, zur Verbesserung Ihres Ratings und zur Reduzierung Ihrer Steuern.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Als Arzt, Ingenieur, Architekt, Rechtsanwalt oder sonstiger Freiberufler können Sie mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung dem Finanzamt eine vereinfachte Gewinnermittlung vorlegen. Dabei zeigen wir Ihnen bereits unterjährig Handlungsempfehlungen auf, wie Sie ohne großen Aufwand Steuern sparen können.

Wussten Sie, dass auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende dem Finanzamt eine Einnahmenüberschussrechnung vorlegen können statt eines Jahresabschlusses? Falls Sie hierzu mehr wissen wollen, sprechen Sie uns einfach an.

Betriebliche Steuererklärungen - Damit Sie auf der sicheren Seiten sind

Wir bereiten Ihre Steuererklärungen unterschriftsreif vor, dabei machen wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten transparent und helfen dabei, steuerrechtliche Spielräume vollumfänglich auszuschöpfen.

Betriebliche Steuererklärungen

  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Umsatzsteuererklärungen
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Kapitalertragsteuererklärungen